Ideenphase
In der Ideenphase wurden noch keine konkreten Schritte einer Gründung vorgenommen. Hier werden Ideen gesammelt und das Geschäftsmodell geplant. Dies umfasst auch die Suche nach passenden Beratern (Steuerberater, Rechtsanwalt, Bankberater).
Genehmigung einholen
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit. Manche Arten von Gewerben bedürfen aber der Genehmigung. Teilweise müssen auch weitere Vorgaben und Vorschriften bei der Ausführung der Unternehmung beachtet werden.
Beispielsweise Verpackungssteuer, Altersfreigaben etc.
Diese sollten ggf. mit einem Rechtsanwalt abgeklärt werden.
Die Genehmigung muss nicht vor der Gründung der Unternehmung vorliegen. Wird sie aber versagt, kann man die Gesellschaft für den vorgesehenen Zweck nicht benutzen. Im Falle einer Kapitalgesellschaft muss diese eventuell mit viel Verwaltungsaufwand wieder liquidiert werden.
Vor Gründung
In der Vorgründungsphase werden die für die Gründung benötigten Schritte vorbereitet. Hier geht es vor allem um die Erstellung der Gründungsdokumente (wie z.B. den Gesellschaftsvertrag). Die Vorgründungsphase endet mit konkreten Gründungshandlungen (z.B. bei der GmbH mit dem Notartermin).
Markenrecherche
Es sollte im Vorfeld der Gründung überprüft werden, ob der geplante Name des Unternehmens oder Produktes oder das Logo gegen eingetragene Schutzrechte (Wortmarken, Bildmarken, etc.) verstößt
Eine solche Markenrecherche kann im Register des DPMA durchgeführt werden. Da allerdings auch ähnlich klingende Marken verletzt werden können, gestaltet sich die Recherche oft schwierig und sollte eventuell durch einen Experten durchgeführt werden.
Berater suchen
Ein gut aufgestelltes Unternehmen benötigt gute Berater, die bestenfalls über viele Jahre an der Seite des Unternehmens stehen. Dazu zählen Steuerberater, Rechtsanwälte und Bankberater. Bei der Auswahl sollten die Faktoren Expertise, Verfügbarkeit und Kosten berücksichtigt werden.
In Gründung
In der Gründungsphase werden die konkreten Gründungshandlungen durchgeführt. Dies können die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages oder die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister etc. sein.
Gewerbeanmeldung
Das Gewerbe muss bei der Gemeinde, in der der Sitz des Unternehmens liegt, angemeldet werden.
Die Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Keine Gewerbeanmeldung ist bei freiberuflichen oder vermögensverwaltenden Tätigkeiten in der Rechtsform eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft nötig.
Abschluss des Gesellschaftsvertrages
Die Gründung einer GbR/eGbR erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, dieser kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden.
Auch wenn ein mündlicher Vertrag möglich ist, wird immer empfohlen einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Bei der Verwendung von Mustern aus dem Internet oder von anderen Gesellschaften oder Beratern, die keine Rechtsanwälte sind, ist Vorsicht geboten.
Nach Gründung
Die Nachgründungsphase beginnt mit dem Vollzug der Gründung. Dies kann z.B. die Eintragung ins Handelsregister sein.
Markenanmeldung
Der Name des Unternehmens/Produktes oder das Logo können beim DPMA für verschiedene Schutzklassen als Marke angemeldet werden.
Nicht alle Marken sind auch tatsächlich eintragungsfähig. Eine Eintragung kann z.B. bei beschreibenden Marken oder Wörtern des allgemeinen Sprachgebrauchs verweigert werden. Die Eintragung einer Marke kann mehrere Monate dauern.
Steuernummer / USt. Id. beantragen
Die Steuernummer wird mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beantragt.
Die Umsatzsteuer-ID kann über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) mitbeantragt werden.
Konservativ hinsichtlich Gewinn- und Umsatzschätzungen ausfüllen, da diese für die Vorauszahlungen herangezogen werden und einem Start-Up in der Liquidität schnell einen Engpass herbeiführen können. Bei einer umsatzsteuerlichen Jahreszahllast von unter 7.500€ kann der Rhythmus zur Abgabe der Umsatzsteuervorauszahlungen auf vierteljährlich gesetzt werden, damit im Gründungsjahr mehr Zeit für die Erstellung der Buchhaltung bleibt.
Finanz- und Lohnbuchhaltung einrichten
Lege deinen SKR und dein Buchhaltungsprogramm fest und entscheide, ob du diese Aufgabe Inhouse erledigen oder outsourcen möchtest. Dabei ist es wichtig, direkt deinen Rechnungsausgangs- und Rechnungseingangsprozess sowie die offene Posten Überwachung zu integrieren und soweit wie möglich zu automatisieren.
Zur Wahrung der "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form" (GoBD) ist eine sorgfältige Finanzbuchhaltung erforderlich.
Wahl des SKR, des Buchhaltungsprogramm sowie die Entscheidung, ob die Finanzbuchhaltung selbst oder durch einen Fachexperten erstellt werden soll, sind fundamentale Entscheidungen, die über den zukünftigen Erfolg der Unternehmung entscheiden können. Es ist wichtig, dass im Anschluss die Verwaltungsarbeiten reibungslos laufen, damit die Gründer sich auf das Hauptgeschäft konzentrieren können.
Kranken- und Sozialversicherung für Selbständige klären
Sobald ihr eure Selbständigkeit begonnen habt, seid ihr nicht mehr verpflichtet in der gesetzlichen Krankenkasse zu sein und könnt eure Krankenversicherung frei wählen.
Dies ist jedoch eine Pflichtversicherung und muss in Deutschland abgeschlossen werden.
Dabei habt ihr die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankversicherung und der privaten Krankenversicherung. Sowohl die Leistungen als auch die Beiträgshöhen können sich hierbei massiv unterscheiden, daher solltet ihr hierbei gut vergleichen und euch persönliche und individuelle Angebote einholen.
Bei der privaten Krankenversicherung erhaltet ihr einen Beitrag, der einkommensunabhängig ist. Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung kann euer Beitrag variieren, je nach Einkommenshöhe, dabei sind für die Bemessungsgrundlage nicht nur die Einkünfte aus der Selbständigkeit zu berücksichtigen.
Geschäftskonto eröffnen
Es sollte ein Geschäftskonto für die Unternehmung eröffnet werden, damit die betriebliche Sphäre klar von der privaten getrennt werden kann. Dazu könnt ihr euch bei der Bank eurer Wahl erkundigen und Angebote einholen.
Ein Geschäftskonto erleichtert euch die Buchhaltung, spart euch Kosten in der Nachrecherche, verhindert, dass euch Betriebsausgaben verloren gehen und gibt euch eine Sicherheit, dass alle Betriebseinnahmen in die Buchhaltung laufen.