Unternehmensgrößen

100 Arbeitnehmeranzahl an der Betriebsstätte
100 Arbeitnehmeranzahl im Unternehmen

Anforderungen an Unternehmen nach Arbeitnehmeranzahl

Es gibt diverse gesetzliche Anforderungen an Unternehmen, die von der Anzahl der Arbeitnehmer abhängen. Die folgende Übersicht zeigt, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten.

≥ 1
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, je nach Anforderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Gesetzliche Grundlage:
§§ 2, 5 ASiG
≥ 1
Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen"
Gesetzliche Grundlage:
§ 38 BDSG
≥ 2
Ersthelfer, wenn mindestens beide Beschäftigte anwesend und unfallversichert sind.
Gesetzliche Grundlage:
§ 26 DGUV Vorschrift 1
> 5
Das Kündigungsschutzgesetz gilt für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor dem 01.01.2004 begonnen hat
Gesetzliche Grundlage:
§23 KSchG
≥ 5
Ab 5 Arbeitnehmer im Betrieb ist die Wahl eines Betriebsrates mit einem Mitglied durch vereinfachte Wahl grundsätzlich möglich.
Gesetzliche Grundlage:
§1 BetrVG
≥ 5
Ab 5 minderjährigen Beschäftigten oder Auszubildenden unter 25 Jahren: Einrichtung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
Gesetzliche Grundlage:
§ 60 BetrVG
≥ 9
Der Betriebsrate bildet einen Betriebsausschuss.
Gesetzliche Grundlage:
§ 27 BetrVG
> 10
Das Kündigungsschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmer.
Gesetzliche Grundlage:
§23 KSchG
> 10
Es besteht die Pflicht zur Einrichtung von Pausenräumen, sofern keine gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.
> 15
Mitarbeitende können Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit) erheben. Dies gilt insbesondere in Elternzeit.
Gesetzliche Grundlage:
§ 8 TzBfG , § 15 V, VII 1 Nr. 1 BEEG
> 15
Mitarbeitende die nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen, können Anspruch auf Pflegezeit erheben.
Gesetzliche Grundlage:
§ 3 PflegeZG
≥ 20
Der Arbeitgeber muss mindestens 2 Schwerbehinderte(n) beschäftigen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 154 PflegeZG , § 160 PflegeZG
≥ 20
Ab 20 Beschäftigten, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind: Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Gesetzliche Grundlage:
§ 38 BDSG
≥ 20
Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer in bestimmten Zahlen zur Verfügung stehen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 26 DGUV V1
≥ 20
Unternehmen unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 22 SGB VII
> 20
Der Betriebsrat muss über personelle Einzelmaßnahmen (Einstellung, Eingruppierung und Versetzung) informiert werden und zustimmen. Er besteht nun aus 3 Mitgliedern.
Gesetzliche Grundlage:
§ 99 BetrVG
> 20
Der Betriebsrat muss über Betriebsänderungen (Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan) informiert werden und die geplante Betriebsänderung ist mit ihm zu beraten. Er besteht nun aus 3 Mitgliedern.
Gesetzliche Grundlage:
§ 111 BetrVG
> 20
Unternehmen müssen einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die genaue Vorgabe ergibt sich nach Berufsgenossenschaft.
Gesetzliche Grundlage:
§ 22 SGB VII
> 20
Bildung eines Arbeitsschutzausschusses.
Gesetzliche Grundlage:
§ 11 ASiG
> 20
Arbeitgeber muss Entlassungen von mehr als 5 Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 17 KSchG
> 20
Mündliche Unterrichtung der Belegschaft über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens mindestens einmal im Kalendervierteljahr nach Abstimmung mit dem Betriebsrat.
Gesetzliche Grundlage:
§ 110 BetrVG
> 25
Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 2 FPfZG
> 30
Keine Teilnahme am Erstattungsverfahren bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mehr möglich.
Gesetzliche Grundlage:
§ 1 AAG
> 45
Es besteht Anspruch auf Brückenteilzeit.
Gesetzliche Grundlage:
§ 9a TzBfG
≥ 50
Einrichtung einer internen Meldestelle für hinweisgebende Personen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 12 HinSchG , § 42 HinSchG
> 50
Der Betriebsrat besteht aus 5 Mitgliedern.
Gesetzliche Grundlage:
§ 9 BetrVG
≥ 60
Arbeitgeber muss Entlassungen von 10% der Belegschaft oder mehr als 25 Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 17 KSchG
> 100
Der Betriebsrat kann Betriebsratsausschüsse bilden und Ihnen Aufgaben übertragen. Er besteht nun aus 7 Mitgliedern. Wahlvorstand und Arbeitgeber können vereinfachtes Wahlverfahren vereinbaren. Vorschläge des Betriebsrats zur Sicherung und Förderung müssen vom Arbeitgeber schriftlich und begründet abgelehnt werden.
Gesetzliche Grundlage:
§ 28 BetrVG , § 92 BetrVG , § 14 BetrVG
≥ 100
Einrichtung eines Sanitätsraums, wenn mit besonderen Unfallgefahren zu rechnen ist.
Gesetzliche Grundlage:
ASR A4.3 Ziff. 6
≥ 100
Unternehmen muss einen Wirtschaftsausschuss bilden.
Gesetzliche Grundlage:
§ 106 BetrVG
> 200
Mitarbeitende können Anspruch auf Auskunft zu Vergleichentgelten und der Entgeldmittlung erheben.
Gesetzliche Grundlage:
§ 10, §12 EntgTranspG
≥ 200
Mindestens 1 Betriebsratsmitglied muss ohne Minderung des Entgelts von der Arbeit freigestellt werden-
Gesetzliche Grundlage:
§ 38 BetrVG
> 200
Betriebsrat bildet einen Betriebsausschuss zur Führung der laufenden Geschäfte. Der Betriebsrat besteht aus 9 Mitgliedern.
Gesetzliche Grundlage:
§ 27 BetrVG , § 9 BetrVG
≥ 300
Betriebsrat kann bei Betriebsänderungen einen Berater hinzuziehen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 111 BetrVG
> 400
Betriebsrat besteht aus 11 Mitgliedern.
Gesetzliche Grundlage:
§ 9 BetrVG
≥ 500
Arbeitgeber muss Entlassung von 30 oder mehr Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit anzeigen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 17 KSchG
> 500
Mindestens 2 Betriebsratsmitglieder müssen von der Arbeit freigestellt werden. Betriebsrat kann Aufstellung von Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Verletzungen, Umgruppierungen und Kündigungen verlangen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 38 BetrVG , § 95 BetrVG
> 500
Mitbestimmung nach dem Drittelbeteiligungsgesetz für bestimmte Rechtsformen, sofern die Mitbestimmung nicht durch ein anderes Gesetz geregelt ist.
Gesetzliche Grundlage:
§ 1 DrittelbG
> 500
Unternehmen müssen ein betriebliches Prüfverfahren einleiten, um die Entgeltgleichheit sicherzustellen und können zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet sein.
Gesetzliche Grundlage:
§§ 17 bis 22 EntgTranspG
> 700
Betriebsrat aus 13 Mitgliedern.
Gesetzliche Grundlage:
§ 9 BetrVG
> 900
Mindestens 3 Betriebsratsmitglieder müssen von der Arbeit freigestellt werden.
Gesetzliche Grundlage:
§ 38 BetrVG
≥ 1000
Wenn mindestens 150 Beschäftigte in mindestens 2 Mitgliedstaaten: Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen nach dem Gesetz über Europäische Betriebsräte.
Gesetzliche Grundlage:
§§ 1, 3 EBRG
≥ 1000
Einrichtung eines Sanitätsraumes.
Gesetzliche Grundlage:
ASR A 4.3 Ziff. 6
≥ 1000
Lieferkettensorgfaltspflichten-Risikomanagementsystem einrichten.
Gesetzliche Grundlage:
§ 3 LkSG
> 1000
Belegschaft muss unter Abstimmung mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat einmal im Kalendervierteljahr schriftlich über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung des Unternehmens unterrichtet werden. Der Betriebsrat besteht nun aus 15 Mitgliedern
Gesetzliche Grundlage:
§ 110 BetrVG , § 9 BetrVG
> 1500
Der Betriebsrat besteht aus 17 Mitgliedern. Mindestens 4 Betriebsratsmitglieder müssen von der Arbeit freigestellt werden.
Gesetzliche Grundlage:
§ 9 BetrVG , § 38 BetrVG

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