Genossenschaftsregister

Genossenschaftsregister

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.

Rechtliche Tatsachen über die Gründung und rechtliche Veränderungen bei Genossenschaften sind zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden (Anmeldung).

Es wird bei den Amtsgerichten (Abteilung Registergericht) geführt. Funktionell zuständig für Eintragungen ist dort ein Rechtspfleger.

Das Genossenschaftsregister enthält u.a. Angaben über

  • Name, Sitz und Gegenstand
  • Nachschusspflicht der Genossen
  • Vorstand, Prokuristen und Vertretungsregelung
  • Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens
  • Auflösung und Erlöschen

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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