Hauptversammlung

Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.

Das Organ Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre zur Beschlussfassung über unternehmensbezogene Vorgänge.

Sie ist eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Societas Europaea.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Juristische Person
Juristische Personen sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Nennbetrag
Der Nennbetrag ist der fixe Geldwert eines Geschäftsanteils.
Informationen ansehen »
Insichgeschäft
Ein Insichgeschäft ist ein Geschäft, das jemand als Vertreter einer anderen (natürlichen oder juristischen) Person mit sich selbst abschließt.
Informationen ansehen »
Anmeldung
Anmeldung meint in diesem Kontext die Anmeldung zur Eintragung in ein öffentliches Register.
Informationen ansehen »
Registerpublizität
Registerpublizität bezeichnet den Rechtsschein des Handelsregisters.
Informationen ansehen »