Vertrag

Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet.

Bei einem Vertrag handelt es sich um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet. Das Zustandekommen von Verträgen ist in den §§ 145 ff. BGB geregelt.

Ein Vertrag wird dann wirksam, wenn mindestens zwei sich korrespondierende Willenserklärungen (Angebot und Annahme), hinsichtlich des wesentlichen Vertragsinhalts vorliegen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind Rechtsformen, bei denen die Kapitalbeteiligungen der Gesellschafter im Vordergrund stehen und diese nicht für Verbindlichk…
Informationen ansehen »
Leistung
Eine Leistung ist ein Tun oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld.
Informationen ansehen »
Gesellschaft
Eine Gesellschaft ist eine auf Dauer angelegte rechtliche und wirtschaftliche Verbindung von Personen, deren Zweck auf das gemeinsame Handeln zur För…
Informationen ansehen »
Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Informationen ansehen »
Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und selbstständige Tätigkeit, mit Ausnahme der freien Berufe.
Informationen ansehen »