Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft mit zwei unterschiedlichen Arten von Gesellschaftern: Komplementären und Kommanditisten.

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft.

Man unterscheidet bei den Gesellschaftern einer KG zwischen Komplementären und Kommanditisten.

Der Komplementär (auch persönlich haftender Gesellschafter, phG) haftet für Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt, wohingegen der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.

Die KG kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben und Partei in einem Rechtsstreit sein. Sie wird durch den Komplementär vertreten.

Lorem Ipsum

Lorem Ipsum

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft. Sie ist eine der einfachsten und flexibelsten Rechtsformen. Sie kommt zum E…
Informationen ansehen »
Eingetragener Kaufmann
Bei einem eingetragenen Kaufmann handelt es sich um eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt. Der eingetragene Kaufmann ist eine schnelle, ko…
Informationen ansehen »
Eingetragener Verein
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist in Deutschland eine Vereinsform, bei der der Verein in das Vereinsregister eingetragen ist. Er stellt eine jurist…
Informationen ansehen »
GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Personengesellschaft und kombiniert die Kommanditgesellschaft (KG) mit der GmbH. Sie ist im Grunde eine…
Informationen ansehen »
Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt. Das Einzelunternehmen ist die schnellste, billigste …
Informationen ansehen »
Eingetragene Genossenschaft
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform für Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen mit einem gemeinschaftlichen…
Informationen ansehen »